INTERNATIONALER HANDEL

Parallelimport von Pflanzenschutzmitteln.

Rechtskonform von der Bestellung bis zur Lieferung.

Zugelassene Pflanzenschutzmittel aus anderen EU-Ländern, genehmigt für Österreich und Deutschland. Wir übernehmen Genehmigung, Nachweise und Kennzeichnung.

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KI-Platzhalter: grüne Reben in einer Hügellandschaft
EUROPAWEIT BESCHAFFT. IM ZIELLAND GENEHMIGT.02 / PARALLELIMPORT

WAS PARALLELIMPORT IST

Dasselbe Produkt.
Anderer Einkaufsmarkt.

Dasselbe Pflanzenschutzmittel kostet in verschiedenen EU-Ländern unterschiedlich viel. Der Parallelimport, im Behördendeutsch Parallelhandel, nutzt diesen Unterschied: Ein Produkt, das im Zielland bereits zugelassen ist, wird in einem anderen EU-Land eingekauft und im Zielland in Verkehr gebracht. Voraussetzung ist, dass beide Produkte identisch sind und die zuständige Behörde das bestätigt.

Das ist kein Graubereich. Die EU-Pflanzenschutzverordnung regelt den Parallelhandel ausdrücklich. In Österreich erteilt das Bundesamt für Ernährungssicherheit die Genehmigung, in Deutschland das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Ohne diese Genehmigung darf das Produkt nicht verkauft werden.

Der Großhandel kann diesen Weg meist nicht selbst gehen. Er braucht einen Partner, der die Beschaffung im Ausland, das Behördenverfahren und die Kennzeichnung übernimmt. Das ist unser Kerngeschäft.

SO LÄUFT ES BEI FATTINGER

Sechs Schritte.
Ein Verantwortlicher.

01

Bedarf und Referenzprodukt

Sie nennen uns das Produkt, das Sie in Österreich oder Deutschland führen wollen. Wir prüfen, ob es im Zielland zugelassen ist und wo es in der EU verfügbar ist.

02

Beschaffung

Wir kaufen das Produkt über unser Lieferantennetzwerk in einem anderen EU-Land ein. Woher, entscheiden Verfügbarkeit und Preis.

03

Identitätsnachweis

Wir belegen gegenüber der Behörde, dass Importprodukt und Referenzprodukt identisch sind: Zusammensetzung, Hersteller, Formulierung.

04

Genehmigung

Die Behörde erteilt die Genehmigung für den Parallelhandel. Wir halten sie in den Folgejahren aufrecht und zahlen die jährliche Gebühr.

05

Übersetzung und Kennzeichnung

Die Gebrauchsanweisung wird beglaubigt übersetzt. Gebinde und Übergebinde erhalten deutschsprachige Etiketten nach den Vorgaben der Zulassung.

06

Lieferung

Sie erhalten ein Produkt, das im Zielland genehmigt, korrekt gekennzeichnet und dokumentiert ist. Mit allen Unterlagen für Ihre eigene Nachweispflicht.

WARUM DAS SERIÖS IST

Jede Lieferung hält
einer Prüfung stand.

Wer parallelimportierte Pflanzenschutzmittel kauft, will sicher sein, dass sie legal in Verkehr sind. Deshalb legen wir jeden Schritt offen:

  • Nur genehmigte Produkte. Wir liefern kein Produkt ohne Genehmigung der Behörde im Zielland.
  • Vollständige Kennzeichnung. Deutschsprachiges Etikett und Gebrauchsanweisung liegen bei, auch am Übergebinde.
  • Nachvollziehbare Herkunft. Sie wissen, was Sie kaufen, und können es gegenüber Ihren Kunden und Prüfern belegen.
  • Nur an Großhandel und Industriepartner. Wir verkaufen nicht an Landwirte und nicht am Handel vorbei.

Was Sie mit jeder Lieferung erhalten

  • die Genehmigung der Behörde für den Parallelhandel des Produkts im Zielland,
  • die beglaubigte Übersetzung der Gebrauchsanweisung,
  • das deutschsprachige Etikett, wie es auf Gebinde und Übergebinde angebracht ist,
  • das Sicherheitsdatenblatt in deutscher Sprache.

Was wir nicht tun

Wir verkaufen nicht an Landwirte. Wir liefern kein Produkt ohne Genehmigung im Zielland. Wir bringen keine Ware in Verkehr, die nicht deutschsprachig gekennzeichnet ist. Und wir sagen Ihnen offen, wenn ein Produkt nicht genehmigungsfähig ist, statt es trotzdem anzubieten.

FÜR WEN

Für Großhandel
und Hersteller.

01

Großhandel und Genossenschaften

Sie sichern sich Versorgung und Konditionen, ohne das Behördenverfahren selbst zu führen. Anfragen für die nächste Saison stellen Sie am besten im Herbst, damit Beschaffung und Genehmigung rechtzeitig fertig sind.

Anfrage für Großhandel ↗
02

Hersteller und Lieferanten

Sie haben zugelassene Produkte im EU-Ausland und suchen einen verlässlichen Abnehmer für Österreich und Deutschland. Oder Sie wollen ein Produkt in diesen Märkten einführen und brauchen jemanden, der Behörden, Versuchsanstalten und Großhandel kennt.

Anfrage für Hersteller ↗

HÄUFIGE FRAGEN

Kurz beantwortet.

Ist Parallelimport legal?

Ja, wenn die Behörde des Ziellandes den Parallelhandel genehmigt hat. Die Grundlage ist die EU-Pflanzenschutzverordnung. Ohne Genehmigung ist der Verkauf verboten.

Woran erkenne ich ein korrekt parallelimportiertes Produkt?

An der Genehmigungsnummer, an der deutschsprachigen Kennzeichnung auf Gebinde und Gebrauchsanweisung und daran, dass der Händler die Genehmigung vorlegen kann. Bei uns bekommen Sie diese Unterlagen mit jeder Lieferung.

Ist das Produkt wirklich identisch?

Das ist die Bedingung der Genehmigung. Die Behörde prüft Zusammensetzung und Herkunft und bestätigt die Identität mit dem Referenzprodukt. Wir liefern nur Produkte, für die diese Bestätigung vorliegt.

Aus welchen Ländern kommen die Produkte?

Aus EU-Mitgliedstaaten, je nach Produkt und Verfügbarkeit. Welche das sind, ist Teil der Genehmigungsunterlagen, die Sie von uns erhalten.

PARALLELIMPORT

Welches Produkt
in welcher Menge?

Michael Lang prüft mit Ihnen Verfügbarkeit und Genehmigungslage.

Anfrage senden ↗